Mietwagen Unfall –
Das ist zu tun!

Ob beim Urlaub, beim Umzug oder im alltäglichen Gebrauch – Unfälle passieren immer wieder auf Deutschlands Straßen. Sollten Sie dabei mit einem Mietwagen unterwegs sein, gibt es einige besondere Schritte, die es unbedingt zu beachten gilt. Denn nicht selten gibt es im Mietvertrag wichtige Bestimmungen, was unter anderem Kaution und Selbstbeteiligung betrifft. Mit der richtigen Vorbereitung sowie Know-how können Sie aber selbst bei einem Unfall mit dem Mietwagen sprichwörtlich einen kühlen Kopf bewahren.
Natürlich möchten wir vorab erwähnen, dass Unfälle jeder Art immer eine gewisse Belastung für alle Beteiligten bedeuten. Fahren Sie deswegen immer vorsichtig und machen Sie keine Abstriche bei Ihrer Sicherheit. Die folgenden Tipps können Ihnen dann im Notfall bei der schnellen Klärung der Sachlage helfen.

Worauf nach einem Unfall mit einem Mietwagen zu achten ist

Straßen- oder Auffahrunfall: Was tun? Bei einem Unfall mit einem Leihwagen (oder Privatwagen) gilt es als Erstes einmal, die Unfallstelle ordentlich abzusichern. Dadurch schützen Sie sowohl sich als auch alle Beteiligten vor weiteren Risiken, die ein fließender Verkehr mit sich bringen kann.

Halten Sie sich danach auch an die weiteren Schritte

1. Unfallstelle sichern

Parken Sie am Straßenrand und schalten Sie die Warnblinker ein. Danach ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie die Warndreiecke mit ausreichend Abstand aufstellen. Wenn möglich, laufen Sie dabei immer an der Leitplanke entlang.

2. Nothilfe leisten:

Vergewissern Sie sich, dass weder Sie noch Mitfahrer bzw. Unfallbeteiligte in Notlage sind. Bei Bedarf müssen Sie auch Nothilfe leisten, so wie Sie es beim Erste-Hilfe-Kurs gelernt haben. Auf einen Rettungsdienst zu warten, ist nämlich nicht immer eine Option.

3. Notruf wählen

Sollte es Personenschaden geben, dann müssen Sie in jedem Fall einen Rettungsdienst informieren. Bei einem Unfall mit dem Mietwagen ist ebenso immer die Polizei einzuschalten, damit diese den entstandenen Schaden umfassend dokumentieren kann.

Sind diese wesentlichen Schritte erledigt und besteht kein weiterer Handlungsbedarf, dann können Sie anschließend gemeinsam mit der Polizei sowie ggf. weiteren Beteiligten den Unfallbericht ausfüllen. Dieser dient später der Autovermietung und der Versicherung als Nachweis.

Wen sollte man unbedingt nach dem Unfall informieren?

Wie zuvor bereits kurz erwähnt, sollte in jedem Fall die Polizei informiert werden. Denn beim Unfall mit einem Mietwagen ist der polizeiliche Unfallbericht nicht nur von Vorteil, um offene Punkte mit Autovermietung und Versicherung zu klären, sondern meistens sogar eine zwingende Notwendigkeit gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Vermieter.

Zudem müssen Sie auch die Autovermietung von dem Unfall mit dem Leihwagen informieren. Bei Bedarf kann Ihnen diese einen Ersatzmietwagen geben, mit dem Sie Ihre Reise fortsetzen können. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass ein ordentlicher und detaillierter Schadensbericht vorhanden ist. Stellen Sie auch sicher, dass keinerlei wichtige Dokumentation wie Mietvertrag, Nachweise zur Kautionszahlung, sowie Selbstbeteiligung verloren gehen.

Unfall mit einem Mietwagen: Wer zahlt?

Genau genommen gibt es zwei wichtige Sachverhalte zu unterscheiden: Ist der Unfall mit dem Mietwagen selbst verschuldet oder nicht? Sollte ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht haben, dann greift die Haftpflichtversicherung des Gegenübers. Sind Sie als Fahrer jedoch verantwortlich, dann gilt es, zwischen verschiedenen Versicherungspaketen zu unterscheiden.

Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung greift, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Schaden an Ihrem Mietfahrzeug verursacht. Sind Sie etwa Opfer eines Auffahrunfalls, weil Sicherheitsabstände nicht eingehalten wurden, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung des anderen Autofahrers die entstandenen Schäden an Ihrem Mietwagen. Ebenso schützt Ihre Haftpflichtversicherung Sie davor, für verschuldete Schäden bei anderen Teilnehmern aufkommen zu müssen.

Teilkasko

Eine Teilkaskoversicherung deckt ebenfalls Schäden ab, die unverschuldet sind. Jedoch gibt es bei diesen keinen Unfallgegner, dessen Haftpflichtversicherung greifen könnte. Die üblichen Fälle sind dabei Wildunfälle, Vandalismus oder wetterbedingte Schäden. Straßenunfälle mit anderen Teilnehmern sind hingegen nicht abgedeckt, zudem lässt sich eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

Vollkasko

Wer hingegen auch gegen typische Unfallschäden abgesichert sein möchte, der muss zu einer Vollkaskoversicherung greifen. Wie der Name bereits suggeriert, greift sie sogar bei selbst verschuldeten Unfällen. Sie kann ebenfalls mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Eine Versicherung mit Selbstbeteiligung ist immer ein wenig günstiger, aber Schäden werden erst ab einer bestimmten Höhe übernommen.

Unfall mit dem Mietwagen im Ausland

Ein Unfall im Ausland kann besonders unangenehm sein, weil es je nach Land, in dem Sie sich befinden, womöglich andere Bestimmungen geben kann. So kann der Notruf eine andere Nummer haben oder es kann zu Kommunikationsproblemen mit der Polizei kommen. Davon abgesehen ist das generelle Vorgehen jedoch fast immer gleich: Halten Sie sich also an die zum Anfang genannten Tipps.

Glücklicherweise gibt es heutzutage eine sogenannte Grüne Karte (Kfz-Versicherung), die auch international gültig und anerkannt ist. Die internationale Mietwagen-Versicherung sollte bei einem Unfall im Ausland der Polizei gezeigt werden, damit diese beim Ausfüllen eines EU-Unfallberichts berücksichtigt werden kann. Eine praktische Anlaufstelle, um Hilfe zu allen weiteren Schritten zu erhalten, ist der Zentralruf der Autoversicherer. Dieser Service ist telefonisch jederzeit völlig kostenfrei von jedem Land aus erreichbar.

Ist der Mietwagen nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig, gibt es sogar im Ausland örtliche Niederlassungen oder Partner der deutschen Autovermietung, die in der Regel einen Ersatzwagen bereitstellen können. Der Prozess funktioniert dann genauso wie in Deutschland. Es gibt einen detaillierten Schadensbericht, der später mit dem Kautionsnachweis (und ggf. Nachweis zur Selbstbeteiligung) beim deutschen Autovermieter eingereicht wird.

Worauf man bei der Versicherung eines Mietwagens achten sollte

Um eine Haftpflichtversicherung müssen Sie sich nicht kümmern, weil diese bei der Anmietung praktisch immer inkludiert ist. Doch bei der Teil- oder Vollkasko gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, die wir Ihnen in den nachfolgenden Punkten vorstellen möchten.

Umfang: Teilkasko deckt nicht die gängigen Unfallschäden ab, ist dafür aber natürlich günstiger. Vollkasko umfasst dagegen fast alle Szenarien, es gibt aber oft Ausnahmen für Scheiben und Reifen. Im besten Fall sind alle möglichen Schadensfälle abgedeckt, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Selbstbeteiligung: Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung deckt zwar alle Fälle und Schäden ab, sie ist aber auch am teuersten. Wer sich hingegen für eine Selbstbeteiligung entscheidet, kann beim Abschluss etwas Geld sparen. Im Schadensfall muss man dann jedoch in der Regel zwischen 200 und 2.000 € aus eigener Tasche zahlen.

Fahrerschutz: Ein weiterer sinnvoller Zusatz kann der Fahrerschutz sein, der normalerweise nicht in den üblichen Versicherungspaketen enthalten ist. Dabei handelt es sich um einen privaten Schutz für den Fahrer bei selbst verschuldeten Unfällen, wenn weder Haftpflicht- noch Kfz-Versicherung greifen. Baut etwa ein selbstständiger Handwerker einen selbst verschuldeten Unfall und muss daraufhin lange pausieren, bekommt er keinen finanziellen Ausgleich. Hier greift dann der Fahrerschutz.

Weiterhin gilt es jedoch, auch beim Fahren die nötige Sorgfalt an den Tag zu legen. Wer grob fahrlässig handelt, unter anderem unter Alkoholeinfluss oder bei Übermüdung fährt, der darf nicht damit rechnen, dass die Versicherung für die Schäden aufkommt. Zudem muss man sich den rechtlichen Konsequenzen stellen, die bei einem Unfall mit einem Mietwagen kaum zu umgehen sind.

Fazit – Beim Unfall mit dem Mietwagen einen kühlen Kopf bewahren

Ein Unfall mit dem Mietwagen kann jeden Fahrer auf eine Geduldsprobe stellen und das Gewissen belasten. Deswegen ist es wichtig, sich vorab für den Notfall zu informieren und entsprechend vorzubereiten. Bewahren Sie bei einem Unfall stets einen kühlen Kopf und erfassen Sie die Sachlage. Sichern Sie anschließend die Unfallstelle ab und kümmern Sie sich bei Bedarf um andere Verkehrsteilnehmer. Wählen Sie zudem so früh wie möglich den Notruf, um mithilfe der Polizei einen transparenten Unfallbericht erstellen zu können.

Natürlich stehen wir als seriöse Autovermietung für Mietwagen aus Oldenburg im Notfall ebenfalls stets an Ihrer Seite. Sie können uns jederzeit kontaktieren, ob beim Unfall oder einfach zur Beratung für Ihren perfekten Leihwagen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich von uns beraten.

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