Mietwagen nach Unfall –
Ansprüche nach einem Unfall

Viele Menschen sind im Alltag auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen, um beispielsweise pünktlich zur Arbeit erscheinen zu können. Ein Unfallschaden am Auto kann deswegen sogar schnell die Existenz bedrohen. Doch als Geschädigter haben Sie einen Ersatzanspruch gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers. Sie können also einen Mietwagen nach dem Unfall erhalten – die Kosten dafür müssen Sie nicht selbst tragen.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wer Anspruch auf einen Leihwagen hat und welche weiteren Faktoren es dabei zu beachten gilt. Auf diese Weise sind Sie selbst nach einem Unfallschaden nicht auf sich allein gestellt und erhalten schnell einen passenden Ersatzwagen

Wer ist berechtigt, nach einem Unfall einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen?

Als Geschädigter nach einem Unfall haben Sie prinzipiell nicht nur Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur, sondern auch auf einen Mietwagen als Ersatz. Das soll sicherstellen, dass Sie nicht unverschuldet in eine Notlage geraten und dann selbst dafür aufkommen müssen. Dieser Anspruch gilt unmittelbar nach dem Unfall und dauert so lange, bis das eigene Fahrzeug wieder zur Verfügung steht. Es kann sich sogar um die Beschaffungszeit für ein neues Auto handeln, falls es zum Totalschaden gekommen ist.

Eine wichtige Bedingung ist jedoch, dass das eigene Fahrzeug zuvor für mehr als 30 Kilometer täglich genutzt wurde. Sonst greift eine Geringfügigkeitsgrenze, die besagt, dass Sie nicht auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind. Zudem sollten Sie als Geschädigter auch eine saubere Dokumentation führen und alle Belege aufbewahren. Denn die Versicherung des Verursachers verlangt in der Regel Nachweise, dass Ihr Fahrzeug im Mietzeitraum tatsächlich nicht einsatzfähig war (z. B. weil es zur Reparatur in der Werkstatt stand).

Wie teuer darf ein Mietwagen
nach einem Unfall sein?

Die Kosten für einen Mietwagen nach dem Unfall richten sich im Wesentlichen danach, welches Auto es zu ersetzen gilt. Hierfür wird in der Regel die Schwacke- oder die Fraunhofer-Liste herangezogen, die alle Fahrzeuge klassifiziert und ihnen einen entsprechenden Tagessatz zuordnet. Dabei spielt auch das Alter des beschädigten Autos eine Rolle, so hat eine 10 Jahre alte Limousine nicht den gleichen Wert wie ein brandneues Modell. Das sollte aber fast schon selbstverständlich sein.

Unter Umständen lässt sich also eine alte Limousine nur mit einem kleineren Kompaktwagen ersetzen, solange es vom Einsatzzweck her einen adäquaten Ersatz darstellt. Haben Sie hingegen einen teuren Luxus-Sportwagen in Reparatur, dann besteht grundsätzlich auch der Anspruch auf einen Leihwagen der vergleichbaren Klasse. Die Kosten dafür hat die Versicherung des Unfallverursachers entsprechend zu tragen.

Wie lange darf ein Mietwagen in Anspruch genommen werden?

Im Normalfall haben Sie als Geschädigter so lang einen Anspruch, bis Ihre eigene Lösung wieder bereitsteht. Dabei kann es sich sowohl um eine abgeschlossene Reparatur als auch um einen Neuwagen handeln. Es gibt jedoch einige Faktoren zu beachten, die wir im Folgenden hervorheben möchten:

  • Sachverständigenurteil und Bedenkzeit: Der Anspruch besteht schon dann, wenn für das eigene Auto noch kein Sachverständigenurteil vorliegt. Darüber hinaus hat der Geschädigte noch 3 bis 10 Tage Bedenkzeit, um eine Entscheidung zu treffen (Reparatur, Verschrottung, Neukauf).
  • Reparaturzeit: Solange das eigene Auto in der Werkstatt ist, erhalten Sie einen Mietwagen nach dem Unfall. Sie dürfen die Reparatur jedoch nicht absichtlich verzögern und dann mit einer Kostenübernahme durch die Versicherung rechnen, Sie haben nämlich eine Schadenminderungspflicht.
  • Wiederbeschaffungszeit: Sollte es zum Totalschaden gekommen sein, dann haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, um sich einen neuen Wagen zu beschaffen. Das kann für viele Menschen sehr knapp bemessen sein, immerhin kommen aber noch die Zeit für das Sachverständigenurteil und zum Bedenken hinzu (siehe oben)

Achten Sie vor allem auch hier wiederum auf eine einwandfreie Dokumentation, damit Sie Ihren Anspruch geltend machen können. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass es bei der Versicherung des Verursachers keinerlei Zweifel und Einsprüche gibt.

Welche Informationen werden für die Versicherung sowie für die Autovermietung benötigt?

Damit es mit dem Mietwagen nach dem Unfall auch wirklich keine Probleme gibt, sollten Sie einige wichtige Informationen bereithalten. Versicherung sowie Autovermietung sind darauf angewiesen, um die Kostenübernahme direkt regeln zu können. Hierfür sind erst einmal alle Kontakt- und Versicherungsinformationen des Unfallverursachers notwendig, damit die Versicherung aktiv werden kann.

Sie als Geschädigter müssen ebenso alle Kontaktdaten wie Name, Anschrift und Telefonnummer bereitstellen. Ebenso wichtig sind die Daten zu Ihrem beschädigten Fahrzeug, damit ein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Hersteller, Modell, Leistung und Baujahr spielen dabei oftmals eine maßgebliche Rolle. Sollte es sich um einen Firmenwagen handeln, dann benötigen Sie beispielsweise auch eine Vollmacht der Firma.

Was genau ist eine Nutzungsausfallentschädigung
und wer hat Anspruch darauf?

Generell kann sich jeder Geschädigter auch für eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden. Das bedeutet, anstatt sich einen Mietwagen nach dem Unfall zu nehmen, erhält der Geschädigte eine Entschädigung für die Dauer des Ausfalls. Die Höhe richtet sich dabei ebenfalls nach dem Wert des beschädigten Autos, was letztlich auch die Kosten für den Ersatzwagen bestimmt. Das Prinzip für die Versicherung ist ganz einfach: Sie als Geschädigter möchten womöglich gar keinen Mietwagen und können auf Alternativen setzen.

Die Versicherung zahlt Ihnen also eine Entschädigung, damit Sie auf das wahrscheinlich teurere Ersatzfahrzeug verzichten. Sie haben wiederum die Möglichkeit, mit dem Geld eine günstigere Lösung zu finden. Die Entschädigung ist nicht zweckgebunden, Sie können also den kompletten Betrag behalten, unabhängig davon, wie viel Sie davon tatsächlich für Ihren Transportersatz ausgeben. Daraus kann für beide Seiten eine Win-win-Situation entstehen. Das funktioniert aber natürlich nur, wenn Sie nicht auf ein eigenes Auto angewiesen sind.

Fazit – Bei MILLCAR Ersatzwagen & schicke Leihautos mieten

Ein Unfall mit Fahrzeugschaden ist für viele Menschen eine unglaublich hohe Belastung. Nicht nur der Vorfall selbst, sondern vor allem auch die ungewisse Zeit, die durch einen Ausfall entstehen kann. Als Geschädigter haben Sie jedoch Anspruch auf einen Mietwagen nach dem Unfall, die Kosten dafür trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Machen Sie also unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch.

Wir bei MILLCAR haben zahlreiche verschiedene Modelle und Klassen im Angebot, die sich perfekt als Ersatzwagen in Oldenburg und Umgebung eignen. Gerne beraten wir Sie auch zu Ihren Möglichkeiten und klären Fragen zur Abrechnung mit der Versicherung. Bei uns stehen Sie als Kunde nämlich immer im Mittelpunkt.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, unser hilfsbereiter Support steht jederzeit für Sie bereit.

Zurück

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern.