Auto anmelden & abmelden in
Oldenburg – So gelingt's
Wer sich ein eigenes Fahrzeug anschafft, muss sich vorher auch zu den Prozessen informieren, um den Neuwagen ordentlich anzumelden. In der Regel bedarf es einiger wichtiger Dokumente, damit die Anmeldung überhaupt erst problemlos gelingt. Zudem müssen Sie die zuständige Behörde ausfindig machen und einen Termin vereinbaren, es kann also durchaus kompliziert sein. Deswegen erklären wir Ihnen in diesem Artikel, wie Sie Ihr Auto in Oldenburg anmelden können.
Beachten Sie einfach alle unseren Tipps und Hinweise, dann schaffen Sie die Anmeldung in kürzester Zeit. Wir geben Ihnen zudem einen praktischen Leitfaden zur Abmeldung Ihres alten Autos.
Muss man ein neues Auto anmelden?
Ohne Anmeldung bzw. Zulassung darf ein neues Auto gar nicht erst auf die Straße. Sie müssen Ihr Auto also in jedem Fall anmelden, ob in Oldenburg oder an jedem anderen Wohnsitz. Das soll vor allem auch sicherstellen, dass Sie über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Selbst kleine Unfälle können nämlich sehr hohe Schäden nach sich ziehen, deswegen gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht.
Es kann jedoch einige Unterschiede geben, ob Sie einen Neuwagen erstmalig anmelden oder einen gekauften Gebrauchtwagen ummelden. Anforderungen, Dokumente und sogar die Kosten können voneinander abweichen und Autokäufer zusätzlich verunsichern. Wir zeigen Ihnen im folgenden Abschnitt, wie die Anmeldung Ihres neuen Autos unkompliziert und schnell gelingt.
Auto anmelden in Oldenburg: Darauf müssen Sie achten
Die klassische Art der Anmeldung erfolgt nach wie vor bei der zuständigen Zulassungsbehörde und geschieht in der Regel persönlich. Hierfür müssen Sie vorab das Bürgerbüro Mitte am Pferdemarkt 14 in 26121 Oldenburg kontaktieren, mit dem Sie direkt einen Termin vereinbaren.
Natürlich müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Oldenburg haben, um alle Dienstleistungen des Bürgerbüros sowie eine Zulassung für Ihren Neuwagen erhalten zu können. Es steht Ihnen sogar frei, durch eine Vollmacht eine andere Person zum Termin zu schicken.
Neues Auto in Oldenburg anmelden
Die Zulassungsstelle in Oldenburg erfordert so wie alle anderen Stellen gesetzlich vorgeschriebene Dokumente. Es gibt also keine örtlichen Unterschiede oder Vorgaben – der Anmeldeprozess ist bundesweit gleich. Bereiten Sie also unbedingt alle nachfolgenden Unterlagen für Ihren Termin vor.
- Lichtbildausweis: Bringen Sie als neuer Halter des Autos einen gültigen Lichtbildausweis mit, das kann der Personalausweis, Führerschein oder Reisepass sein.
- Zulassungsbescheinigung Teil II: Diese Bescheinigung ist umgangssprachlich als Fahrzeugbrief bekannt. Sie dokumentiert, wer der aktuelle, eingetragene Halter des Fahrzeugs ist.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung: Die sogenannte Certificate of Conformity (CoC) Bescheinigung beweist, dass der Neuwagen einem genehmigten Fahrzeugtyp entspricht.
- Versicherungsnachweis: Hierbei handelt es sich um einen neuen elektronischen Versicherungsnachweis von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung (siebenstellige Zeichenfolge).
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer: Als neuer Autohalter müssen Sie auch Kfz-Steuer entrichten und dafür ein Lastschriftmandat für den automatischen Einzug einrichten bzw. nachweisen.
Sollte das neue Fahrzeug nicht dem genehmigten Typ entsprechen, wird noch ein Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Das sollte bei den meisten neuen Autos jedoch nur ein absoluter Ausnahmefall sein – ein Auto anmelden in Oldenburg gelingt also meistens recht schnell. Anfallende Gebühren können sich in der Summe auf circa 40 Euro belaufen.
Mittlerweile funktioniert die Zulassung eines Fahrzeugs auch komplett online, wobei das auf den ersten Blick noch ein wenig verwirrender wirken kann. Lesen Sie hierzu die umfassende Informationsseite des Bundes zur internetbasierten Fahrzeugzulassung.
Gebrauchtwagen in Oldenburg anmelden
Bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens gibt es hingegen einige abweichende Dokumente, die Sie bereitstellen müssen. Die meisten davon kennen Sie bereits aus der Neuwagenanmeldung, hinzu kommen aber noch Fahrzeugschein und der Nachweis einer Hauptuntersuchung.
- Lichtbildausweis: Bringen Sie als neuer Halter des Autos einen gültigen Lichtbildausweis mit, das kann der Personalausweis, Führerschein oder Reisepass sein.
- Zulassungsbescheinigung Teil I: Zusätzlich wird beim Gebrauchtwagen noch der Fahrzeugschein benötigt, der die wichtigsten technischen Informationen zum Auto enthält.
- Zulassungsbescheinigung Teil II: Vielen wird diese Bescheinigung eher als Fahrzeugbrief bekannt sein. Das Dokument besagt, wer der eingetragene Fahrzeughalter ist.
- Hauptuntersuchung (HU): Für Gebrauchtwagen, die älter als 36 Monate sind, müssen Sie den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung liefern („TÜV-Nachweis“).
- Versicherungsnachweis: In Deutschland besteht für alle Kraftfahrzeuge Versicherungspflicht, auch für Gebrauchtwagen. Der elektronische Versicherungsnachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei der Anmeldung des Gebrauchtwagens vorgelegt werden.
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer: Auch Gebrauchtwagen unterliegen der Kfz-Steuer, daher müssen Sie ein Lastschriftmandat für den automatischen Einzug einrichten bzw. nachweisen.
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung müssen Sie bei einem Gebrauchtwagen nicht mehr vorzeigen, schließlich wurde dem Auto die Typkonformität bereits bei der Erstzulassung bescheinigt. Es kann beim Anmeldeprozess jedoch Unterschiede geben, ob das Auto zuvor bereits in Oldenburg oder nicht zugelassen war.
Beachten Sie ebenfalls, ob und welche Kennzeichen Sie für den Gebrauchtwagen verwenden möchten. Hier kann es noch einmal verschiedene Möglichkeiten geben, zu denen Sie sich beim Bürgerbüro vorab informieren sollten. Dann können Sie auch schnell ein gebrauchtes Auto in Oldenburg anmelden.
Darauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihr Auto in Oldenburg abmelden wollen
Sollten Sie ein altes Auto nicht mehr benötigen oder verkauft haben, dann ist in den meisten Fällen eine Abmeldung äußerst sinnvoll. Dieser Prozess ist ein wenig einfacher als eine Anmeldung und erfordert entsprechend weniger Dokumente. Sie benötigen wieder einen Termin beim Bürgerbüro in Oldenburg, sofern Sie sich nicht für eine Online-Abmeldung entscheiden.
Zu diesem Termin müssen Sie lediglich den zuvor genannten Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Kennzeichenschilder mitbringen. Diese werden entstempelt und Ihnen dann wieder zurückgegeben. Sie dürfen das abgemeldete Auto sogar noch mit den entwerteten Kennzeichenschildern am selben Tag fahren, solange weiterhin ein Versicherungsschutz besteht.
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