Was tun nach einem
Auffahrunfall? Wir klären auf!

Auffahrunfälle sind im Straßenverkehr keine Seltenheit – ganz im Gegenteil – sie passieren vergleichsweise häufig. Eine kurze Unachtsamkeit des Fahrers und schon kommt es zum Aufprall, entweder mit dem Auto davor oder dahinter. Glücklicherweise bleibt es bei niedrigen Geschwindigkeiten meistens nur bei einem Blechschaden, aber auch in diesem Fall gibt es einige Regeln zu beachten. Denn viele Menschen stellen sich dabei zunächst die Frage: Auffahrunfall – was tun?

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alle wichtigen Schritte und Tipps, wie Sie im Notfall die Situation am besten lösen können. Auf diese Weise bewahren Sie sogar in einer stressigen Unfallsituation stets einen kühlen Kopf.

Was sollte man nach einem
Autounfall als Erstes tun?

Direkt nach dem Unfall sollten Sie einige wichtige Schritte beachten, um auch in dieser Ausnahmesituation gefahrlos agieren zu können. Das ist besonders wichtig, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt und keine weiteren Schäden an Autos und Personen entstehen.

Es gab einen Auffahrunfall – was zu tun ist:

1. Unfallstelle sichern

Sichern Sie als allererstes die Unfallstelle ab. Halten Sie das Fahrzeug zunächst mit Warnblinkanlage an, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie in passender Entfernung Ihre Warndreiecke auf. Damit erkennen andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig mögliche Gefahren.

2. Betroffene versorgen:

Glücklicherweise kommt es im Normalfall eher selten zu Verletzungen. Vergewissern Sie sich trotzdem, dass alle Beteiligten wohlauf sind und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie immer lieber den Notruf.

3. Personalien austauschen:

Ist die Unfallstelle abgesichert und gibt es keinen akuten Handlungsbedarf aufgrund von Verletzungen, dann tauschen Sie Personalien mit allen Beteiligten aus. Das ist wichtig, um nach einem Auffahrunfall die Versicherung kontaktieren zu können.

4. Ggf. Polizei informieren:

Bei kleineren Schäden, ohne Verletzte, müssen Sie nicht unbedingt die Polizei rufen. Die meisten Menschen können heutzutage dank Handys die Unfallschäden gut dokumentieren. Kommt der Unfallgegner aus einem anderen Land – dann bitte auf jeden Fall die Polizei einschalten.

Es ist aber ebenso wichtig, nach dem Unfall einen kühlen Kopf zu bewahren. Bleiben Sie stets ruhig und gelassen, verzichten Sie auf Schuldzuweisungen und unnötiges Temperament. Das hilft in einer solchen Situation niemanden. Sollte es dennoch etwas lauter werden, dann sollten Sie zur Schlichtung die Polizei einschalten.

Wann sollte man nach einem
Unfall die Polizei rufen?

Früher galt es fast schon als Pflicht, sogar bei den kleinsten Unfällen die Polizei anzurufen. Denn diese musste alle Schäden dokumentieren, damit es später keine Probleme mit der Versicherung gab. Heute ist das jedoch keine absolute Notwendigkeit mehr. Wenn Sie selbst Fotos machen und sich mit dem Unfallgegner einig sind, dann können Sie meistens auf einen aufwändigen Polizeieinsatz verzichten.

Anders ist das jedoch, wenn es Verletzte gibt oder der Unfallgegner aus dem Ausland kommt. Dann müssen bzw. sollten Sie grundsätzlich immer die Polizei einschalten, damit alle Beteiligten erfasst und der Unfallhergang ordnungsgemäß (und offiziell) dokumentiert wird. Das kann wichtig für die Versicherung nach einem Auffahrunfall sein – ganz besonders, wenn ausländische Versicherungen involviert sind.

Wer trägt beim Auffahrunfall die Schuld?

Eine beliebte und falsche Annahme ist, dass der Auffahrende prinzipiell immer die Schuld trägt. In vielen Fällen trifft das auch zu, denn viele Autofahrer halten sich nicht an den Sicherheitsabstand und sind zusätzlich zu schnell unterwegs. Das bedeutet, im Notfall ist der Bremsweg zu lang und der Abstand zu kurz. Selbst wenn der Fahrer dann voll abbremst, kracht er trotzdem in das vorausfahrende Auto.

Doch unter bestimmten Umständen kann auch der Vordermann eine Teilschuld am Auffahrunfall tragen. Sollte er nämlich ohne triftigen Grund eine plötzliche Vollbremsung vornehmen, dann kann er damit einen Unfall unnötig begünstigen. So gilt das plötzliche Abbremsen für Kleintiere wie Igel und Frösche nicht als triftiger Grund, beim folgenden Auffahrunfall kann das eine Teilschuld bedeuten. Gleiches gilt bei grundlosem Abbremsen an einer grünen Ampel.

Wessen Versicherung zahlt den Schaden?

Prinzipiell haftet die Versicherung Ihres Unfallgegners – bei nachweislicher Schuld übernimmt sie 100 % aller anfallenden Schäden. Anders ist das jedoch, wenn Sie selbst eine Teilschuld am Unfall tragen. Sollte die Gegenseite eigene Ansprüche anmelden, dann müssen Sie in diesem Fall auch Ihre eigene Kfz-Haftpflicht informieren. Die beiden Versicherungen prüfen den Sachverhalt und einigen sich auf eine anteilige Schadenübernahme.

In solchen Fällen erfolgt oft eine 50:50-Übernahme, sprich die Versicherung des Unfallgegners leistet 50 % des Schadens. Die restlichen 50 % müssen Sie dann selbst tragen, es sei denn, Sie haben eine Vollkaskoversicherung. Diese übernimmt nämlich auch mitverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug – genau deswegen kostet Sie auch weitaus mehr als eine Teilkaskoversicherung.

Wohin mit dem beschädigten Auto nach dem Unfall?

Das kommt immer auf den konkreten Schaden an und wie Sie damit umgehen möchten. Muss das Auto abgeschleppt werden, dann können Sie sich eine Werkstatt in der Nähe aussuchen. Als Geschädigter trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten dafür. Kleinere Scherben Ihres Autos müssen Sie an der Unfallstelle jedoch selbst wegräumen – die Feuerwehr übernimmt nur größere Aufgaben. Nach dem Auffahrunfall gibt es also noch was zu tun.
Gibt es hingegen nur kleinere Beulen und Kratzer, können Sie diese reparieren lassen oder „fiktiv“ abrechnen. Für sogenannte Bagatellschäden bis zu circa 750 Euro reicht der Versicherung meistens ein Kostenvoranschlag samt Fotos Ihrer Werkstatt. Sie können sogar auf eine Reparaturkostenübernahme warten, müssen dies aber nicht. Bei der fiktiven Abrechnung können Sie sich den Betrag auszahlen lassen, verzichten jedoch darauf, den Schaden reparieren zu lassen.

Wie kann man einen Unfallhergang beschreiben?

Zur Beschreibung des Unfallhergangs bietet sich sowohl ein Unfallbericht als auch eine Unfallskizze an. Der Bericht beinhaltet in der Regel eine kurze Zusammenfassung mit allen wichtigen Informationen zum Unfall. Das umfasst beispielsweise die Entstehung und wieso es zur Abbremsung kam. Begleitet wird der Unfallhergang mit einer Unfallskizze, die unter anderem den Straßenverlauf, Ampeln und Vorfahrtsregeln darstellt.

Heute ist die Dokumentation so einfach wie nie zuvor, auch weil Sie mit einem Smartphone die Möglichkeit haben, Fotos zu schießen und Notizen zu machen. Das macht es unglaublich einfach, sich sogar Monate später an den genauen Unfallhergang zu erinnern und diesen exakt zu beschreiben. Letztlich brauchen Sie einen aussagekräftigen Unfallbericht auch dazu, um die Übernahme mit der gegnerischen Versicherung zu klären.

Was macht man bei einem Auffahrunfall im Ausland?

Ein Unfall im Ausland ist immer mit ein wenig mehr Dokumentation verbunden. Grundsätzlich sollte man zur Schadensaufnahme und für Berichtszwecke immer die örtliche Polizei einschalten, der polizeiliche Unfallbericht ist für die Versicherung praktisch immer notwendig. In EU-Ländern und der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island können Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden, der Ihnen den zuständigen Regulierungsbeauftragten nennt.

In Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich hingegen direkt an den gegnerischen Versicherer wenden. Stellen Sie also sicher, dass Sie alle Personalien sowie Informationen erhalten und dass der Unfallbericht der Polizei vorhanden ist. Dann sollte auch die Abrechnung über Landesgrenzen hinweg problemlos funktionieren.

Fazit – Beim Auffahrunfall einen kühlen Kopf bewahren

Früher oder später ist so ziemlich jeder Autofahrer einmal in einen Auffahrunfall verwickelt, ob als Geschädigter oder als Verursacher. Deswegen sollte man sich bereits vorab für den Notfall informieren und vorbereiten. Auffahrunfall – was tun? Ruhe bewahren und die notwendigen Schritte einleiten. Sichern Sie die Unfallstelle ab und stellen Sie sicher, dass es allen Beteiligten gut geht.

Im Anschluss tauschen Sie dann alle notwendigen Personalien aus und dokumentieren die Schäden sowie den Unfallhergang. Sollte es Verletzte geben oder ein Unfallteilnehmer nicht in Deutschland ansässig sein, dann rufen Sie unbedingt auch die Polizei zur Unfallstelle. Eine offizielle Dokumentation ist in diesem Fall unabdingbar – ob eigenes Fahrzeug oder Mietwagen.

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